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   VG Meiningen, 28.12.2005 - 1 E 766/05 Me   

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VG Meiningen, 28.12.2005 - 1 E 766/05 Me (https://dejure.org/2005,37103)
VG Meiningen, Entscheidung vom 28.12.2005 - 1 E 766/05 Me (https://dejure.org/2005,37103)
VG Meiningen, Entscheidung vom 28. Dezember 2005 - 1 E 766/05 Me (https://dejure.org/2005,37103)
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  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Meiningen, 28.12.2005 - 1 E 766/05
    Das zum Beleg dieser Auffassung angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 21.08.2003 - 2 C 14/02 -) betrifft - im dort geführten Streit um den Zugang zu einem öffentlichen Amt - gerade den gegenteiligen Fall des unter Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 2 GG abgelehnten Bewerbers und damit eben nicht die hier vorliegende Konstellation einer ausschließlich an den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG (i.V.m. § 2 Abs. 1 ThürLbVO, § 8 Abs. 2 ThürBG) orientierten Bewerberauswahl.
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VG Meiningen, 28.12.2005 - 1 E 766/05
    Ist der angefochtene Verwaltungsakt hingegen voraussichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers jedenfalls dann, wenn zusätzlich (vgl. BVerfGE 35, 382 (402); 38, 52 (58)) ein besonderes öffentliches Interesse an seiner sofortigen Vollziehung besteht.
  • BVerfG, 16.07.1974 - 1 BvR 75/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VG Meiningen, 28.12.2005 - 1 E 766/05
    Ist der angefochtene Verwaltungsakt hingegen voraussichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers jedenfalls dann, wenn zusätzlich (vgl. BVerfGE 35, 382 (402); 38, 52 (58)) ein besonderes öffentliches Interesse an seiner sofortigen Vollziehung besteht.
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01

    Anhörung; Baugenehmigung; Baugenehmigungspflicht; Gebäude; Grundverwaltungsakt;

    Auszug aus VG Meiningen, 28.12.2005 - 1 E 766/05
    § 28 (Thür)VwVfG ist auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung weder direkt noch entsprechend anwendbar (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 31.01.2002 - 1 MA 4216/01 -, m.w.N., zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 17.87

    Laufbahnrecht - Steuerverwaltung - Kenntnisse und Fähigkeiten - Aufstieg in die

    Auszug aus VG Meiningen, 28.12.2005 - 1 E 766/05
    Im Hinblick auf das Laufbahnprinzip sowie die nach dem Leistungsprinzip an die Eignung und Befähigung zu stellenden Anforderungen bildet der Aufstieg laufbahnrechtlich damit die Ausnahme, nicht die Regel (BVerwG, U. v. 16.11.1989 -2 C 17/87 -, BVerwGE 84, 102).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.1993 - 3 M 89/93

    Abbruch; Abbruchverfügung; Sofortige Vollziehung; Beseitigungsverfügung; Haus;

    Auszug aus VG Meiningen, 28.12.2005 - 1 E 766/05
    In einem solchen Fall ist ein schnelles und durchgreifendes Handeln der Behörde sowohl aus spezial- als auch generalpräventiven Gründen gerechtfertigt (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 02.11.1993 - 3 M 89/93 - m.w.N., zitiert nach Juris).
  • VG Neustadt, 02.12.2003 - 4 L 3161/03
    Auszug aus VG Meiningen, 28.12.2005 - 1 E 766/05
    Eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Verfahren kann eine Nachholung der Anhörung dann bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, die Verfügung aufrechtzuerhalten (vgl. OVG Lüneburg, a.a.O.; VG Neustadt, B. v. 02.12.2003 - 4 L 3161/03.NW - m.w.N., zitiert nach Juris).
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